Naturheilpraxis
Annette Diekmann
Heilpraktikerin
Die Behandlungskosten richten sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
Da Heilpraktiker grundsätzlich keine kassenärztliche Zulassung haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht.
Durch entsprechende Zusatzversicherung werden Behandlungskosten beim Heilpraktiker nach den vereinbarten Tarifen erstattet. Auch Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen.
Honorar